Antwortdatum: 01.11.2024
Die Wohlverhaltensphase beginnt nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und dauert i.d.R. drei Jahre (bzw. bis zu sechs Jahre in Altfällen). Der Schuldner muss sein pfändbares Einkommen an den Treuhänder abführen und darf keine neuen Schulden leichtfertig machen. Hält er sich an alle Pflichten, erhält er am Ende die Restschuldbefreiung.