Antwortdatum: 04.01.2025
Transportrechtliche Streitigkeiten werden meist vor den ordentlichen Gerichten nach ZPO verhandelt. Es gibt keine separaten Transportgerichte, jedoch kann man vertraglich Schiedsklauseln vereinbaren, z.B. bei Logistikverträgen, um ein schnelleres Verfahren zu ermöglichen. Ansonsten gelten die allgemeinen ZPO-Regeln zu Klageerhebung, Beweislast und Verjährungseinrede. Internationale Abkommen (CMR) haben teils Vorschriften zu Gerichtsstandwahl.