Antwortdatum: 08.11.2024
Ein Bebauungsplan (B-Plan) wird von der Gemeinde aufgestellt, um bestimmte Grundstücksflächen detailliert baulich zu ordnen: Art der Nutzung (Wohn-, Gewerbegebiet), Bauweise, zulässige Geschosshöhe etc. Er konkretisiert den Flächennutzungsplan. Die Aufstellung erfolgt nach BauGB-Verfahren, inkl. Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange. Ist er rechtskräftig, bindet er Bauherren und Behörden.