Antwortdatum: 03.01.2025
Unter 'Digitalem Testament' versteht man Regelungen, wer Zugriff auf E-Mail-Konten, Onlinebanking oder Social-Media-Profile haben soll. Es empfiehlt sich, Benutzernamen und Passwörter in einem separaten Dokument zu hinterlegen und im Testament zu erwähnen, wer befugt ist, diese Daten zu verwalten. So vermeidet man, dass wichtige Online-Werte oder Erinnerungen unzugänglich bleiben.