Antwortdatum: 23.11.2024
Das Gegendarstellungsrecht erlaubt einer Person, die sich durch eine Tatsachenbehauptung in einem Pressebericht betroffen fühlt, eine eigene Darstellung der Dinge zu verlangen. Die Zeitung muss diese Gegendarstellung zeitnah und an vergleichbarer Stelle veröffentlichen. Das Recht gilt nur für Tatsachen, nicht für Meinungen, und soll Betroffenen eine schnelle Korrektur im selben Medium ermöglichen.