Antwortdatum: 14.12.2024
Ein Ehegatten-Testament (auch Berliner Testament) regelt, dass sich Ehepartner zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzen und erst nach dem Tod des Letztversterbenden die Kinder erben. Meist handschriftlich von einem Ehegatten verfasst und vom anderen mitunterzeichnet. Bei Scheidung gilt das gemeinschaftliche Testament als aufgehoben, sofern nichts Abweichendes bestimmt wurde. Es gibt aber komplexe Bindungswirkungen, die man kennen sollte.