Antwortdatum: 16.11.2024
Ein gesetzlicher Betreuer wird vom Betreuungsgericht nach BGB eingesetzt, wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Oft überschneidet sich das mit Sozialhilfe, weil der Betreuer Anträge stellt, Finanzen verwaltet und ggf. Pflegemaßnahmen organisiert. Rechtlich ist das Betreuungsgesetz (BtG) maßgeblich, nicht das SGB XII, doch die Aufgaben betreffen häufig die Existenzsicherung oder Pflegehilfe. Das Sozialamt kooperiert eng mit dem Betreuer.