In meinem Mietvertrag steht eine Kopplung an den Verbraucherpreisindex. Wie läuft das ab?
Website-Administration
26.10.2024
Antwortdatum: 26.10.2024
Beim Indexmietvertrag richtet sich die Mietanpassung nach dem vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex. Ändert sich dieser, kann der Vermieter die Miete entsprechend anpassen. Weitere Erhöhungen, z.B. nach § 558 BGB, sind ausgeschlossen. Die Erhöhung muss schriftlich unter Angabe der Indexentwicklung angekündigt werden.
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