Antwortdatum: 08.11.2024
Ein Einzelunternehmen ist mit der Person des Inhabers untrennbar verbunden. Stirbt der Inhaber oder tritt er zurück, kann zwar die Geschäftstätigkeit an einen Nachfolger übergehen, aber formal entsteht ein neues Unternehmen. Will man den Namen oder den Kundenstamm weiterführen, muss man einen Übergabevertrag schließen, in dem Vermögenswerte, Verträge und Geschäftsnamen geregelt werden. Auch kann man eine Umfirmierung oder Eintragung ins Handelsregister als e.K. vornehmen. Rechtlich ist es jedoch oft empfehlenswert, stattdessen eine Rechtsform wie GmbH oder KG zu wählen, um den Übergang zu erleichtern.