Antwortdatum: 15.01.2025
Ja, das SGB V fördert integrierte Versorgungsverträge, um sektorübergreifende Zusammenarbeit zu ermöglichen. So können Kliniken und Praxen vernetzt behandeln, einheitliche Abläufe vereinbaren und abrechnen. Patienten sollen nahtlose Versorgung erhalten. Rechtlich braucht es Verträge mit den Kassen, und Qualitätsstandards müssen eingehalten werden.