Antwortdatum: 08.11.2024
Kaduzierung bezeichnet den Ausschluss eines Gesellschafters, der seine Stammeinlage trotz Mahnung nicht einzahlt. Die GmbH kann ihn dann durch Gesellschafterbeschluss ausschließen und dessen Anteil einziehen oder neu verwerten. Vorher muss man ihn förmlich mahnen und eine angemessene Frist zur Zahlung setzen. Im Anschluss wird der Anteil ‚frei‘, kann versteigert oder einem anderen Gesellschafter angeboten werden. Der säumige Gesellschafter haftet dennoch für den rückständigen Betrag. Das Verfahren regeln §§ 21 ff. GmbHG. Ziel ist, die Kapitalausstattung der Gesellschaft zu sichern und säumige Einlageverpflichtungen konsequent durchzusetzen.