Antwortdatum: 27.12.2024
Vorzugaktien (preferred stock) können Bestandteil einer ausländischen Investition sein, wenn der Investor Vorzugsanteile an einem Unternehmen erwirbt. Das Investitionsrecht selbst regelt eher die Zulassung und den Schutz der Investition. Ob man Stammaktien oder Vorzugsaktien kauft, ist Gesellschaftsrecht bzw. privatrechtliche Gestaltungsfrage. Für den Investitionsschutz macht das keinen großen Unterschied, solange es sich um eine geschützte Beteiligung handelt.