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Was ist ein Reverse-Charge-Verfahren bei Bankgebühren im Ausland?

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Frage vom Besucher

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16.12.2024

Ich habe als Freiberufler Bankdienstleistungen aus dem EU-Ausland in Anspruch genommen und meine Bank dort berechnet keine Umsatzsteuer. Nun habe ich von einem Reverse-Charge-Verfahren gehört. Wie funktioniert das, und bin ich hier in Deutschland steuerpflichtig, obwohl ich nur Gebühren zahle?

Website-Administration 19.12.2024
Antwortdatum: 19.12.2024

Bank- und Finanzdienstleistungen sind in der EU häufig von der Umsatzsteuer ausgenommen. Das Reverse-Charge-Verfahren kommt zum Tragen, wenn eine Leistung grundsätzlich steuerpflichtig wäre, aber der Leistungsempfänger in einem anderen EU-Land sitzt. Dann schuldet der Empfänger die Umsatzsteuer in seinem Land. Bei Finanzdienstleistungen gilt jedoch oft eine Steuerbefreiung. Ob Sie etwas an Ihr Finanzamt melden müssen, hängt davon ab, ob es sich um umsatzsteuerfreie Finanzdienstleistungen handelt oder nicht. Klären Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Steuerberater, ob eine Kennzeichnung in der Umsatzsteuervoranmeldung nötig ist.

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