Antwortdatum: 21.12.2024
Das Schutzschirmverfahren erlaubt dem Schuldner bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, jedoch noch nicht eingetretener Zahlungsunfähigkeit, das Verfahren in Eigenverwaltung zu beantragen und selbst einen Insolvenzplan zu erstellen. Das Unternehmen bleibt weitgehend in eigener Hand, während ein vorläufiger Sachwalter überwacht. Es soll eine schnellere und effizientere Sanierung ermöglichen.