Antwortdatum: 04.11.2024
Der Sicherungsschein bestätigt, dass der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung hat. Falls der Veranstalter zahlungsunfähig wird, werden dadurch Anzahlungen und Rückreisekosten gedeckt. Er ist für Veranstalter in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und gibt Reisenden Sicherheit, dass sie bei Pleite des Anbieters nicht auf ihren Kosten sitzenbleiben.