Antwortdatum: 17.12.2024
'Soft closing' bezeichnet die vorläufige Vollzugsphase, in der wesentliche Vereinbarungen erfüllt sind, aber noch bestimmte Bedingungen, wie behördliche Genehmigungen, ausstehen. Die Parteien agieren schon wie vereinbart, bevor das finale 'Closing' (Abschluss) stattfindet. Manchmal bedarf es einer Treuhandregelung (Escrow), um Risiken zu minimieren. Der Begriff ist eher vertrags- und m&a-spezifisch als streng investitionsrechtlich.