Antwortdatum: 09.11.2024
Ein Vorbescheid klärt bestimmte Fragen (z.B. ob das Grundstück grundsätzlich bebaubar ist, ob die geplante Nutzung zulässig ist) vor dem eigentlichen Bauantrag. Er ist rechtsverbindlich für die Behörde und gibt Planungssicherheit. Danach folgt der Hauptantrag mit allen Bauplänen. Der Vorbescheid erspart einen aufwendigen Bauantrag, falls das Vorhaben unzulässig wäre.