Antwortdatum: 07.01.2025
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der zu einem bestimmten Zweck (z.B. Arbeit, Studium, Familiennachzug) erteilt wird. Sie unterscheidet sich vom unbefristeten Niederlassungserlaubnis und anderen Titelarten (z.B. Blaue Karte EU), die jeweils eigene Voraussetzungen und Laufzeiten haben.