Beim Hauskauf meinte der Notar, er lasse im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung eintragen. Was bringt das?
Website-Administration
29.10.2024
Antwortdatum: 29.10.2024
Die Auflassungsvormerkung sichert den Käufer dahingehend, dass der Verkäufer das Objekt nicht an einen Dritten übereignen kann. Sie blockiert das Grundbuch, bis der Käufer als neuer Eigentümer eingetragen wird. So wird verhindert, dass ein Verkäufer nach notariellem Vertrag mehrfach verkauft oder dem Käufer das Eigentum entzogen wird.
Wählen Sie unten eine Stadt aus, um zu den Anwälten zu diesem Thema zu gelangen:
Diese Website verwendet Cookies, um Inhalte und Werbebotschaften zu personalisieren, Analysen zu sammeln und andere Zwecke zu nutzen. Bitte lesen Sie unsere Cookie-Richtlinie. Wenn Sie der Verwendung von Cookies zustimmen, klicken Sie auf «Akzeptieren».