Beim Hauskauf meinte der Notar, er lasse im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung eintragen. Was bringt das?
Website-Administration
29.10.2024
Antwortdatum: 29.10.2024
Die Auflassungsvormerkung sichert den Käufer dahingehend, dass der Verkäufer das Objekt nicht an einen Dritten übereignen kann. Sie blockiert das Grundbuch, bis der Käufer als neuer Eigentümer eingetragen wird. So wird verhindert, dass ein Verkäufer nach notariellem Vertrag mehrfach verkauft oder dem Käufer das Eigentum entzogen wird.
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