Der Nachbar sprach von einer ‚Baulast‘. Bedeutet das eine Verpflichtung?
Website-Administration
13.01.2025
Antwortdatum: 13.01.2025
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die der Grundstückseigentümer gegenüber der Baubehörde eingegangen ist (z.B. Abstandsfläche für Nachbarn). Baulasten sind im Baulastenverzeichnis (je nach Bundesland) eingetragen. Bei Kauf oder Bau sollte man dort Einsicht nehmen, um herauszufinden, ob Verpflichtungen (z.B. Wegerecht, Stellplatznachweis) bestehen.
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