Antwortdatum: 06.01.2025
Bei einer Betriebsaufspaltung teilt man das operative Geschäft und das Eigentum (z.B. Immobilie) auf zwei Gesellschaften auf. Die Betriebs-GmbH mietet oder pachtet die Betriebsgrundstücke von der Besitzgesellschaft (oft eine GmbH oder natürliche Person). Steuerlich hat das Folgen: Miete fließt an die Besitzgesellschaft, während die Betriebs-GmbH als eigenständige Einheit fungiert. Haftungsrisiken sind verteilt, und es kann gewisse steuerliche Optimierungen geben. Gleichzeitig muss man zwingend die Betriebsaufspaltungsgrundsätze befolgen, sonst drohen unangenehme Steuerfolgen.