Antwortdatum: 17.01.2025
Die LLP kombiniert Merkmale einer Personengesellschaft (Organisationsfreiheit) mit Haftungsbeschränkung wie bei einer Kapitalgesellschaft. In Deutschland ist die LLP nicht als rein inländische Rechtsform vorgesehen, man könnte aber als EU-Ausländer eine britische oder US-LLP gründen und in Deutschland tätig sein. Nach Brexit ist das nicht mehr so unkompliziert. LLPs werden häufig für Anwalts- oder Unternehmensberatungen verwendet, weil sie flexibler als AG/GmbH sind, aber dennoch Haftungsgrenzen bieten.