Antwortdatum: 03.11.2024
Solch ein Vertrag heißt Lizenzvereinbarung. Darin gestattet der Inhaber eines geistigen Eigentums (Patent, Marke, Urheberrecht) dem Lizenznehmer, das geschützte Recht zu nutzen, z. B. ein Patent für die Produktion zu verwenden. Die Lizenzvereinbarung regelt den Umfang (exklusiv oder nicht), Gebiet, Laufzeit, Vergütung (Lizenzgebühren) und Haftungsfragen. Dabei kann man unterschiedliche Modelle wählen, z. B. Festbetragslizenzen, Umsatzbeteiligung oder Stücklizenz. Wichtig ist eine klare Formulierung, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ohne schriftlichen Vertrag riskieren beide Seiten Unsicherheiten über Nutzungsrechte.