Antwortdatum: 16.12.2024
Nach Erteilung kann man beim Bundespatentgericht eine Nichtigkeitsklage erheben, um das Patent für nichtig erklären zu lassen. Begründungen sind z. B. fehlende Neuheit, erfinderische Tätigkeit oder unzulässige Erweiterung. Wird die Nichtigkeit ausgesprochen, entfaltet dies Wirkung ex tunc (rückwirkend). Alternativ kann man in Einspruchsverfahren beim EPA vorgehen, aber nur innerhalb der Einspruchsfrist. Die Nichtigkeitsklage ist ein Hauptweg, um erteilte Patente anzugreifen.