Antwortdatum: 12.11.2024
Bei Kindern ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind und automatisch deutsche Staatsangehörigkeit erhielten (weil Eltern lange in DE leben), galt früher eine Optionspflicht: sie mussten sich zwischen deutschem und ausländischem Pass entscheiden. Seit 2014 wurde dies gelockert. Nun bleibt die doppelte Staatsbürgerschaft oft bestehen, sofern sie in Deutschland aufgewachsen sind. Man sollte den Einzelfall prüfen.