Antwortdatum: 19.01.2025
Eine Patentverletzung liegt vor, wenn man das geschützte Erzeugnis herstellt, anbietet, in Verkehr bringt oder verwendet, ohne Erlaubnis des Patentinhabers. Auch das unautorisierte Anwenden eines geschützten Verfahrens ist eine Verletzung. Der Patentinhaber kann Unterlassung, Schadensersatz und Herausgabe unrechtmäßig erworbener Gewinne verlangen. Ebenfalls kann er die Vernichtung widerrechtlich hergestellter Produkte fordern. Patentprozesse finden vor speziellen Zivilgerichten statt (z. B. Landgerichten mit Patentkammern). Um sicherzugehen, ob das Patent tatsächlich verletzt ist, wird das Patentanspruchswortlaut analysiert und mit dem angegriffenen Produkt/Verfahren verglichen.