Antwortdatum: 26.12.2024
Bei Sammelladung fasst der Spediteur mehrere Einzelaufträge verschiedener Versender zusammen. Dadurch entstehen gemeinsame Transporte auf einer Route. Rechtlich kann es zu Schwierigkeiten bei Schadensfeststellung kommen, wenn nicht klar ist, welcher Teil der Ladung wann beschädigt wurde. Häufig regeln Spediteur-AGB oder Sammelladungsvereinbarungen die Vorgehensweise. Der Spediteur muss jederzeit nachvollziehen können, welche Güter zu welchen Kunden gehören, damit er im Schadensfall die Ursache klären kann.