Antwortdatum: 05.12.2024
Die Societas Europaea (SE) ist eine supranationale Kapitalgesellschaftsform nach EU-Recht. Ihr Grundkapital beträgt mindestens 120.000 Euro. Die SE ermöglicht grenzüberschreitende Verschmelzungen und Sitzverlegungen innerhalb der EU ohne Liquidation. Sie kann ein dualistisches System (Vorstand, Aufsichtsrat) oder ein monistisches System (Verwaltungsrat) wählen. Vorteile: europaweite Mobilität, internationales Image, einheitliche Struktur für Konzerne. Gründung durch Umwandlung einer AG, Verschmelzung oder Holdingbildung. Arbeitsrechtlich muss eine Vereinbarung zur Beteiligung der Arbeitnehmer getroffen werden. Nach Eintragung genießt die SE Rechtswirksamkeit in allen EU-Staaten.