Antwortdatum: 09.11.2024
Die Teilungserklärung regelt die Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Eigentumseinheiten und Gemeinschaftseigentum. Sie beschreibt, welche Räume Sondereigentum sind und welche Flächen (z.B. Treppenhaus, Dach) dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet sind. Außerdem enthält sie eine Gemeinschaftsordnung mit Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümer.