Antwortdatum: 15.11.2024
Die Verkehrsbezeichnung ist die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung eines Lebensmittels, die seine Art, Beschaffenheit und ggf. Zusammensetzung eindeutig beschreibt. Bei Konfitüre, Fruchtsäften oder Käsekategorien existieren genaue Definitionen in Leitsätzen oder Verordnungen. 'Konfitüre Extra' erfordert einen Mindestfruchtgehalt, 'Fruchtsaft' darf keine Zusatzstoffe wie Zucker enthalten.