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Was ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Finanzberater?

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Frage vom Besucher

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10.12.2024

Ein Bekannter, der in der Finanzberatung tätig ist, meinte, dass er eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, falls seine Beratung zu Schäden beim Kunden führt. Ich frage mich, ob diese Versicherung Pflicht ist und welche Fälle abgedeckt werden.

Website-Administration 11.12.2024
Antwortdatum: 11.12.2024

Für bestimmte Finanzdienstleister, insbesondere nach § 34f GewO (Finanzanlagenvermittler) oder § 34d GewO (Versicherungsvermittler), ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt die Schäden ab, die durch fehlerhafte Beratung, Falschinformationen oder Versäumnisse des Vermittlers entstehen. So soll vermieden werden, dass Kunden bei finanziellen Fehlentscheidungen ohne Entschädigung dastehen. Die Versicherung springt dann ein, wenn ein nachweisbarer Beratungsfehler den Kunden geschädigt hat. Allerdings deckt sie keine vorsätzlichen Handlungen oder Betrugsfälle ab.

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