Antwortdatum: 31.12.2024
Eine Zwangshypothek ist ein Sicherungsmittel in der Zwangsvollstreckung. Hat ein Gläubiger gegen den Eigentümer einen Vollstreckungstitel, kann er die Eintragung einer Zwangshypothek ins Grundbuch beantragen. Sie sichert die Forderung und kann ggf. zur Zwangsversteigerung führen, wenn der Schuldner nicht zahlt. Das dient dem Gläubiger als Pfandrecht am Grundstück.