Antwortdatum: 30.12.2024
Die künstlerische Freiheit gewährleistet, dass jeder in seiner schöpferischen Entfaltung frei ist. Sie umfasst das Schaffen, Präsentieren und Verbreiten von Kunst. Der Begriff 'Kunst' wird weit ausgelegt, solange eine freie schöpferische Gestaltung erkennbar ist. Eingriffe in diese Freiheit sind nur in engster Abwägung mit anderen Rechtsgütern zulässig (z.B. Strafrecht, Jugendschutz).