Antwortdatum: 05.01.2025
Die Landesmedienanstalten können bei rechtswidrigen Inhalten (z.B. schwere Verstöße gegen Jugendschutz) Internetanbieter anweisen, den Zugang via IP-Blocking zu sperren. Das ist allerdings ein letztes Mittel, wenn der eigentliche Anbieter nicht erreichbar ist oder sich nicht an die Vorgaben hält. Umstritten ist die Effektivität solcher Netzsperren, da sie umgehbar sind.