Antwortdatum: 27.10.2024
Begriffe wie 'Lex Koller' in der Schweiz beziehen sich teils auf Grundstückkauf durch Ausländer, kaum sportbezogen. Der Name kann aber in Sportkontext irreführend sein. 'Lex futsal' existiert nicht standardmäßig. Manchmal werden in Medien provisorische Sportregelungen 'Lex XY' genannt, wenn sie auf bestimmte Fälle reagieren. In Deutschland ist so eine Bezeichnung ungebräuchlich. Oft sind es umgangssprachliche Wendungen für Eilgesetze.