Antwortdatum: 16.01.2025
Missbrauchskontrolle umfasst jede Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung, z.B. überhöhte Preise, ausgrenzende Rabatte, Exklusivbindungen oder unfaire Vertragsklauseln. So kann eine dominante Plattform Anbieter zwingen, nur über ihre Plattform zu verkaufen, oder drückt Margen bei Zulieferern. Das GWB verbietet diese Praktiken, wenn sie den Wettbewerb erheblich behindern. Das Bundeskartellamt ahndet Missbrauch, kann Anordnungen treffen und Bußgelder verhängen.