Antwortdatum: 16.12.2024
Freihandelsabkommen gewähren Zollvorteile, wenn das Produkt einen bestimmten Ursprungsanteil (z.B. 'Ursprung EU') erreicht. Betriebe müssen über Lieferantenerklärungen nachweisen, dass genug Wertschöpfung in einem FTA-Land stattfand. Unsaubere Dokumentation kann zu Zollnachforderungen oder Strafen führen, wenn die Ware zu Unrecht als zollfrei deklariert wurde.