Antwortdatum: 28.11.2024
Die 'Rente mit 63' gibt es für langjährig Versicherte, die 45 Beitragsjahre haben. Dann kann man ab 63 (plus einige Monate, je nach Geburtsjahr) ohne Abschläge in Rente gehen. Ansonsten liegt die Regelaltersgrenze bei 67. Diese Sonderregel gilt nicht für alle, sondern erfordert eben jene 45 Beitragsjahre, was auch Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung eingeschränkt einbezieht.