Antwortdatum: 01.11.2024
Das Vertragsarztrecht bezieht sich auf die Beziehungen zwischen niedergelassenen Ärzten und der gesetzlichen Krankenversicherung. Geregelt im SGB V und den Zulassungsverordnungen, überwacht von der Kassenärztlichen Vereinigung. Man braucht eine Zulassung, um GKV-Patienten abrechnen zu können. Nicht jeder Arzt hat das automatisch, man beantragt es bei der Zulassungsausschuss.