Antwortdatum: 02.11.2024
Solche Drohungen sind meist unwirksam. Kinder behalten ihren Pflichtteilsanspruch, unabhängig davon. Klauseln, die den Pflichtteil vereiteln wollen, sind gegen das Gesetz. Man kann zwar eine Pflichtteilsstrafklausel nutzen, aber nicht einfach „Wenn du klagst, verlierst du alles“ – das widerspricht dem Pflichtteilsrecht. Solche Aussagen haben keine rechtliche Bindung.