Antwortdatum: 27.10.2024
Ein Dienstleistungsvertrag endet nicht automatisch mit dem Verkauf einer Immobilie. Vertragspartei ist in der Regel die konkrete Person (oder Firma) des Auftraggebers, nicht das Objekt. Möchte der neue Eigentümer den Vertrag übernehmen, kann er mit dem bisherigen Eigentümer und dem Dienstleister eine Vertragsübernahme oder Abtretung vereinbaren. Ohne Zustimmung des Dienstleisters kann die Abtretung problematisch sein, da Verträge nicht einfach gegen den Willen einer Partei übertragen werden dürfen. Klären Sie also frühzeitig, ob Sie als Dienstleister mit dem neuen Eigentümer weiterarbeiten wollen und gestalten Sie den Übergang vertraglich sauber.