Antwortdatum: 16.11.2024
Der Autor kann urheberrechtlich gegen die unlizenzierte Nutzung vorgehen. Er darf Unterlassung fordern und eine Nutzungsentschädigung verlangen. Schulaufführungen brauchen grundsätzlich auch Genehmigung des Urhebers bzw. dessen Verlag. In vielen Fällen räumen Verlage Schulen vergünstigte Aufführungslizenzen ein.