Antwortdatum: 11.01.2025
Ja, wenn das Reisebüro vertraglich oder offensichtlich als Fachberater auftritt und falsche oder unvollständige Informationen gab, haftet es für den daraus entstandenen Schaden. Die Beweislage kann schwierig sein. Man muss nachweisen, dass man sich auf deren Aussage verlassen hat. In der Praxis gewähren Reisebüros selten umfassende Garantien, sondern verweisen auf die Konsulate. Trotzdem kann bei eindeutiger Falschinformation ein Schadenersatzanspruch bestehen.