Antwortdatum: 07.01.2025
Ja, das Gericht prüft Datum und Formulierung. Das jüngste Dokument mit erkennbaren Widerrufstendenzen kann ältere Testamente vollständig oder teilweise aufheben. Bleiben Widersprüche bestehen, wendet man die Auslegungsregeln an. Es kann vorkommen, dass Teilregelungen des einen und andere Teile des anderen Dokuments zusammen gelten, sofern sie sich nicht ausschließen.