Antwortdatum: 07.12.2024
Propaganda an sich ist nicht grundsätzlich strafbar. Strafbar werden Inhalte, wenn sie z.B. volksverhetzend (§130 StGB) sind oder verfassungsfeindliche Propaganda betreiben. Ebenso ist das Verbreiten verfassungswidriger Organisationen-Material strafbar. 'Propaganda' kann gegen die journalistische Sorgfalt verstoßen, kann in manchen Fällen eine Ordnungswidrigkeit sein, wenn sie aggressiv täuscht. Doch nicht jede einseitige Meinung ist strafbare Propaganda.