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Was macht die Bundesagentur für Arbeit beim Thema ‚Arbeitnehmerfreizügigkeit‘ in der EU?

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07.11.2024

Haben EU-Bürger dieselben Sozialrechtsansprüche?

Website-Administration 08.11.2024
Antwortdatum: 08.11.2024

EU-Bürger dürfen in Deutschland arbeiten und haben weitgehende Gleichstellung beim ALG I, wenn sie die Anwartschaft erfüllen. Die BA informiert und unterstützt bei Jobsuche. Jedoch kann man nicht allein wegen der Sozialleistungen einreisen; ALG II kann verwehrt sein, wenn man nur zur Arbeitssuche kommt und keine Aussicht auf Job hat. Insofern ist 'Arbeitnehmerfreizügigkeit' weitgehend, aber an Bedingungen geknüpft.

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