Antwortdatum: 08.11.2024
EU-Bürger dürfen in Deutschland arbeiten und haben weitgehende Gleichstellung beim ALG I, wenn sie die Anwartschaft erfüllen. Die BA informiert und unterstützt bei Jobsuche. Jedoch kann man nicht allein wegen der Sozialleistungen einreisen; ALG II kann verwehrt sein, wenn man nur zur Arbeitssuche kommt und keine Aussicht auf Job hat. Insofern ist 'Arbeitnehmerfreizügigkeit' weitgehend, aber an Bedingungen geknüpft.