Antwortdatum: 23.11.2024
Nach dem Pauschalreiserecht muss der Veranstalter in einem standardisierten Formblatt alle wesentlichen Angaben nennen: Reiseleistungen, Gesamtpreis, Zahlungsmodalitäten, Rücktrittsrechte, wesentliche Merkmale der Reise sowie Namen und Kontaktdaten. Diese Informationspflicht sorgt für Transparenz und erlaubt dem Reisenden eine fundierte Entscheidung. Werden Angaben geändert, muss der Veranstalter das vor Abschluss klarstellen.