Antwortdatum: 29.10.2024
Für den Umbau ist möglicherweise eine Baugenehmigung notwendig, insbesondere wenn die Scheune im Außenbereich liegt oder eine Nutzungsänderung vorliegt. Ein Gaststättengewerbe melden Sie beim Ordnungsamt an. Lebensmittelrechtlich müssen Sie Hygienevorschriften einhalten (IfSG, LMHV). Dazu gehören saubere Küchenbereiche, Kühlketten und Kennzeichnungspflichten für Allergene. Die Gewerbeaufsicht und das Gesundheitsamt können Kontrollen durchführen. Ein Architekt oder Anwalt für Baurecht kann dabei helfen, die formellen Voraussetzungen zu erfüllen, damit Sie das Hofcafé legal betreiben.