Antwortdatum: 10.11.2024
Bei Zielvereinbarungen oder Bonusregelungen muss klar ersichtlich sein, welche Ziele zu erreichen sind und wie die Höhe des Bonus berechnet wird. Unklare oder einseitige Klauseln können im Zweifel zu Ihren Gunsten ausgelegt werden. Ein Freiwilligkeitsvorbehalt muss eindeutig sein, sonst entsteht ein Anspruch aus betrieblicher Übung. Wenn das Ziel nicht zu 100 % erfüllt ist, kann eine anteilige Auszahlung möglich sein, sofern das vertraglich vorgesehen ist. Achten Sie also genau auf die Formulierungen. Sind sie zu unbestimmt, kann dies zu Streitigkeiten führen, die notfalls vor Gericht geklärt werden.