Antwortdatum: 08.12.2024
Bei einem Arbeitsunfall müssen Sie Ihren Vorgesetzten unverzüglich informieren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Unfallanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft zu schicken, wenn Sie mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig sind. Die Berufsgenossenschaft übernimmt ggf. Behandlungskosten, Verletztengeld und Rehabilitationsmaßnahmen. Sie sollten sich zudem umgehend ärztlich untersuchen lassen und auf eine korrekte Dokumentation achten. Bei bleibenden Schäden können Ansprüche auf eine Verletztenrente bestehen. Bewahren Sie alle Unterlagen und Bescheinigungen sorgfältig auf.